Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Unsere Angebote und Leistungen erfolgen nur zu diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Spätestens mit der Abnahme der Ware oder der Leistung erkennt der Auftraggeber/Besteller diese Lieferbedingungen an.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für den Umfang und den Inhalt des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Für Sonder- und Mietmaschinen sind erweiterte Auftragsbestätigungen bindend, siehe Punkt 1.6

1.3 Der Umfang der Leistungen im Bereich der Textilveredlung und Werbetechnik wird im Punkt 1.7 beschrieben.

1.4 Die in unseren Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und Angeboten enthaltenen Abbildungen und Angaben, technische Daten und Normen kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

1.5 Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

1.6 Für Sondermaschinen ist ein Pflichtenheft zzgl. zur Auftragsbestätigung zwingend erforderlich und stellt nur dann einen bindend geschlossenen Vertrag dar. Die Auftragsbestätigung zu einer Mietmaschine hat nur dann Bestand, wenn der Mieter dem Vermieter einen rechtskräftigen Versicherungsnachweis, zeitnahe zukommen lässt, in der die Ware gegen Brand, Diebstahl, Fehlbedienung etc. zum Listenkaufpreis versichert ist. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

1.7 Der auftragsbezogene Einkauf im Auftrag des Kunden von Textilien, Folien, Strass Steinen, Kugelschreiber etc. ist immer nach Bestätigung des Auftrages und Beschreibung der ausgewählten, eingekauften Artikel bindend. Für Abweichungen der Artikel in Farbe oder Qualität des zugelieferten Artikels ist sticktec nicht haftend oder erkennt die Rückgabe oder Umtausch nicht an. Es gelten hier die AGBs des Zulieferers. Bereits veredelte Ware ist generell vom Umtausch ausgeschlossen. Der Auftraggeber zeichnet sich verantwortlich für die Richtigkeit der uns zur Verfügung gestellten Logos und Schriftzüge.

2. Lieferzeit und Teillieferung

2.1 Ohne besondere schriftliche Zusage verstehen sich Lieferfristen und Termine als voraussichtliche Lieferzeit – abgehend von unserer Firma/unserem Standort. Ihre Einhaltung setzt in jedem Fall die verbindliche Klärung aller Einzelheiten des Bestellumfangs voraus. Bei Waren von Zulieferern sind Lieferfristen nur bindend, wenn die Ware sich bei Vertragsabschluss in unserem Hause befindet und nicht erst geordert werden muss.

2.2 Zugesagte Lieferzeiten gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der zugesagten Frist versandt worden ist oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

2.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn wir an der Erbringung unserer Lieferungen und Leistungen aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umständen (Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Umweltkatastrophen oder anderer unvorhersehbare Hindernisse) gehindert wurden. Dies gilt auch bei Verzögerungen, die bei unseren Unterlieferanten auftreten. Führt dies zu einer unzumutbaren Verzögerung, ist der Besteller unter Ausschluss von jeglichen weiteren Ansprüchen zum Rücktritt berechtigt.

2.4 sticktec haftet nicht für eine Lieferverzögerung, wenn ein Vor- oder Zulieferant nicht oder nicht rechtzeitig geliefert hat.

2.5 Befinden wir uns im Verzug, so ist der Besteller nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, er lehne nach Fristablauf die Annahme der Leistung ab, zum Rücktritt berechtigt, wenn wir die Nachfrist nicht eingehalten haben.

2.6 Der Punkt 2.5 greift nicht bei Verträgen mit Sondermaschinen. Hier müssen zunächst die Vertragsbedingungen beider Seiten, von beiden Seiten erfüllt sein.

2.7 Wird die bestellte Ware auf dem Versandwege zugestellt, so ist der Auftrag des Kunden erfüllt, sobald sticktec die Waren dem Versender übergeben hat. Mit Übergabe der Ware an eine Spedition oder Versender sind jegliche Haftungsansprüche im Schadensfall an den Transporteur zu richten. Generell werden Textilien nicht mit Einzelverpackungen versehen – auf Kundenwunsch ist dieses jedoch gegen Aufpreis möglich. Werden die Textilien nicht einzeln verpackt, haftet sticktec nicht für evtl. Verschmutzungen oder Beschädigungen jeglicher Art auf dem Versandweg.

2.8. Der Kunde hat jede Lieferung sofort nach Empfang der Ware sorgfältig und vollständig zu überprüfen. Reklamationen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, z. B. per Fax/Mail mit Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins und Vermerk der Mängel. Den Umtausch bzw. die Rücknahme von unveredelter Ware wegen Nichtgefallen, anderen Größenwünschen oder Farbvorstellungen etc. behalten wir uns vor. Bei solchen von uns gewährten Rücknahmen erfolgt ein Abzug für Wiedereinlagerung von 15% des Netto-Warenwerts (bei einem Nettowarenwert bis 200 Euro pauschal 15,00 Euro) zzgl. uns entstehender Versandkosten an den Hersteller. Preise können sich durch Schwankungen am Rohstoffmarkt quartalsmäßig ändern. Unterwäsche wird aus hygienischen Gründen weder zurückgenommen noch
umgetauscht. Muster werden grundsätzlich berechnet und sind von Umtausch und Rücksendung ausgeschlossen.

3. Preise

3.1 Preise sind freibleibend. Wir berechnen unsere Lieferungen zu dem am Liefertage gültigen Preis.

3.2 Elektronische Bauteile und Baugruppen, sind Tagespreis abhängig.

3.3 Montage und Reparaturen werden vom Besteller gemäß dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt. Die Berechnung von Arbeitszeiten, Reisekosten und Wegezeiten richten sich nach unserem jeweils gültigen Satz.

3.4 Fracht und Verpackungskosten werden gesondert, je nach Aufwand, aufgeführt.

3.5 Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

4. Versand

4.1 Der Versand aller Waren erfolgt ab Werk. Die Versendung erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Die Kosten für die Aufstellung und Inbetriebnahme werden zusätzlich berechnet. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich spezifiziert, vereinbart wurden.

4.2 Behälter und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über, sie sind spesenfrei dem Eigentümer zurück zu senden, außer die Positionen wurden berechnet. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und werden nicht zurück genommen.

4.3 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, trägt dieser mit Eintritt der Versandbereitschaft die Gefahr. Die durch die Lagerung in unserem Werk entstehenden Kosten werden berechnet. Nach Fristsetzung und deren ergebnislosem Ablauf können wir den Liefergegenstand anderweitig verwenden und den Besteller aus neuer Produktion beliefern.

4.4 Mietmaschinen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart sind Mietmaschinen bei der Rückgabe an den Vermieter, für diesen Spesenfrei und Transportversichert zurück zu senden. Transportschäden werden grundsätzlich gegenüber dem Mieter/ Versender unserer Ware berechnet.

5. Zahlung

5.1 Unsere Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig, außer es ist ausdrücklich auf der Rechnung ein anderes Zahlungsziel ausgewiesen. Reparaturen, Ersatzteile, Wartungen und Montage sind sofort ohne Skontoabzug zu bezahlen. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, liefern wir gegen Nachnahme / Barzahlung.

5.2 Wenn der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug kommt, oder wenn uns bekannt wird, dass sich die Vermögenslage oder die finanzielle Situation des Bestellers verschlechtert hat, können wir uns alle zustehenden Forderungen sofort fällig stellen, auch wenn sie gestundet waren. Wechsel werden in diesen Fall und sind gegen Rückgabe sofort zu bezahlen.

5.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

5.4 Wechsel nehmen wir nur bei gesonderter Vereinbarung an. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.

5.5 Eine dem Kunden übersandte Rechnung gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich widersprochen wird.

6. Sicherheitsleistungen

6.1 Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, unsere Lieferung von Vorauszahlungen oder von Sicherheiten abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn keine Sicherheiten geleistet wurden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vor, einschließlich eventueller Wechselforderungen und von Dritten erworbener Forderungen.

7.2 Der Besteller ist bis zum Widerruf zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsvorgang gegen Abtretung aller ihm hieraus zustehenden Forderungen gegen den Erwerber berechtigt. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug ermächtigt. Das Recht zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Die Rücknahme oder Pfändung der Ware durch uns gilt nicht als im Vertrag, wenn wir den Rücktritt nicht ausdrücklich erklären. Bei Gefährdung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren.

7.3 Der Besteller ist auf unser Verlangen zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet, wenn er in Zahlungsverzug gerät oder eine Unsicherheit seiner Vermögenslage oder eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation eintritt.
Die Rücknahme oder Pfändung der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir den Rücktritt nicht ausdrücklich erklären. Bei Gefährdung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren.

7.4 Übersteigt der Wert der uns aufgrund des Eigentumsvorbehaltes eingeräumten Sicherungen den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 20%, sind wir verpflichtet, die Sicherungen anteilig freizugeben.

7.5 Wird Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt, so ist sticktec unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer etwa notwendig werdenden Widerspruchsklage von sticktec trägt der Kunde, soweit sie nicht vom Gegner beigetrieben werden können.

8. Gewährleistungen und sonstige Haftung

8.1 Für nicht industrielle Güter gilt die Bring in Garantie. Der Gewährleistungszeitraum beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, 2 Jahre, dies ist Produkt-/Hersteller abhängig.

8.2 Unsere Gewährleistungspflichten und sonstige Haftungen aufgrund von Mängeln an unseren Lieferungen oder Leistungen (einschließlich Falschlieferungen) bestimmen sich nach diesen Bestimmungen. Dies gilt auch für Montagen, selbständige Reparaturaufträge oder sonstige werksvertragliche Leistungen. Für gebrauchte Erzeugnisse ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, wir haben schriftlich etwas anderes vereinbart, oder es fehlen schriftlich zugesicherte Eigenschaften.

8.3 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

8.4 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden aufgrund ungeeigneter oder unsachlicher Verwendung, fehlerhafter nicht von uns vorgenommener Aufstellung, Inbetriebnahme, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und natürlicher Abnutzung. Gleiches gilt für bestellte Teile des Bestellers.

8.5 Wir leisten Gewähr, indem wir unsere Lieferungen oder Leistungen entweder kostenlos nachbessern oder fehlerhafte Erzeugnisse oder Teile ersetzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns ausreichend Gelegenheit zur
Durchführung von Nachbesserungen zu geben. Die Reisekosten eines Technikers sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei unsachgemäßen Reparaturversuchen oder eigenmächtigen Veränderungen sowie bei Nichteinhaltung von Wartungs- bzw. Einbauvorschriften erlischt unsere Gewährleistungs- und sonstige Haftung.

8.6 Serviceleistungen beinhalten keine Erfolgsgarantie und werden nach Stunden abgerechnet. Zeitliche Aussagen unserer Mitarbeiter zu Reparaturen sind Schätzungen und keinesfalls als verbindlich zu betrachten. Aussagen unserer Mitarbeiter zu Produkteigenschaften sind nicht verbindlich, es zählen immer die Daten und Aussagen des Herstellers.
Produkteigenschaften, die ein Produktkriterium sind, müssen schriftlich zugesichert werden. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in 1 Jahr nach Gefahrübergabe.

8.7 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsfreigabe auf den Auftraggeber über. Die von uns erstellten Stickprogramme sind vor der Produktion vom Auftraggeber auf Richtigkeit zu überprüfen. sticktec haftet nicht für die Lieferung nicht vertragsmäßiger Ware, welche nicht von sticktec hergestellt wurde, mangelhafter Lieferung oder Fehler zugesicherter Eigenschaften nach Maßgabe folgenden Bestimmungen unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, insbesondere der Haftung für Folgeschäden jeder Art. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragsnehmer berechtigt, diese Forderungen gegenüber dem Hersteller an den Auftraggeber abzutreten, unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Hat der Auftrag Veredlungsarbeiten oder eine Weiterverarbeitung von angelieferten Erzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch evtl. verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel der Ware, Abweichungen zwischen bestelltes und geliefertes Produkt sowie zwischen Warenmenge lt. Lieferschein und Wareneingang binnen 5 Arbeitstagen nach Übergabe am Bestimmungsort schriftlich zu rügen und den Mangel konkret zu bezeichnen. Für Arbeiten an Fremdmaschinen und für den Einbau der Ersatzteile wird keine Gewährleistung übernommen. Dieser Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ein Mangel sticktec nicht unverzüglich nach seiner Feststellung schriftlich mitgeteilt wird.

8.8 Ebenso wird keine Gewährleistung übernommen für die falsche oder unsachgemäße Handhabung von Klebepistolen, dem dazugehörigen Kleber oder Filmoplast Stic.

8.9 Für Computer-Hardware gilt die gesetzliche Gewährleistung nur insoweit, dass keine Eingriffe vorgenommen werden.
Einmal bestellte Software wird vertragsmäßig ausgeliefert und in keinem Fall zurückgenommen. Für ComputerSoftware aller Art tritt sticktec als Händler auf – soweit nicht anders ausgewiesen. Etwaige Ansprüche aus fehlerhafter Software entstehen nur gegenüber dem Softwarehersteller.

9. Erfüllungsort

9.1 Sofern sich aus der Bestellung nicht Anders ergibt, ist der Erfüllungsort der Sitz der Firma sticktec Service Center GmbH

10. Gefahrübergang

10.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Auslieferungslager verlässt, von dem aus der Versand zum Kunden erfolgt, oder die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.

10.2 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die sticktec nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem die für den Kunden bestimmte Ware ausgesondert oder kenntlich gemacht worden ist.

11. Sonstige Ersatzansprüche

11.1 Über die in Ziffer 9 eingeräumten Rechte hinaus, sind alle weitergehenden Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Leistungsverzuges, Unvermögens, Unmöglichkeit wegen positiver Vertragsverletzung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unseres Geschäftsführers oder unserer leitenden Angestellten.

12. Urheberrecht

12.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.